Version 11.0
Gültig ab 26. Juni 2021
Joachim Salokat
joachim.salokat@tc-diepoldsau.ch
078 741 75 21
1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb | |
Übergeordnete Grundsätze | |
1.1. Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern beratend zur Seite 1.2. Einhalten der Hygienevorschriften des BAG 1.3. Social Distancing (1,5 Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt) 1.4. Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der Distanzregeln und unter Einhaltung der Maskenpflicht 1.5. Rückverfolgbarkeit von Kontakten. Protokollierung von Personendaten zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten. 1.6. Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten 1.7. Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen |
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Die Kantone können zusätzliche und strengere Regelungen erlassen, die den Spielbetrieb und Veranstaltungen betreffen können. Es ist daher unerlässlich, dass die Clubs und Center stets auf dem Laufenden sind, welche kantonalen Richtlinien bei ihnen gelten. | |
1.1. Covid-19-Beauftragter | |
Joachim Salokat, Rosenaustrasse 12, 9443 Widnau joachim.salokat@tc-diepoldsau.ch 078 741 75 21 |
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1.2 Hygienevorschriften |
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Händehygiene
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1.3 Social Distancing |
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Abstand
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1.4 Nutzung der Anlage | |
Anlage und Plätze
Verpflegung
Maskenpflicht
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1.5 Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing) | |
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1.6 Personen mit Krankheitssymptomen | |
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1.7 Informationspflicht | |
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