Corona-Schutzkonzept Tennisclub Diepoldsau-Schmitter

Version 11.0

 

Gültig ab 26. Juni 2021

 

Joachim Salokat

joachim.salokat@tc-diepoldsau.ch

078 741 75 21

 

1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb
  
Übergeordnete Grundsätze

1.1. Jeder Tennisclub, jedes Tenniscenter muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern beratend zur Seite

1.2. Einhalten der Hygienevorschriften des BAG

1.3. Social Distancing (1,5 Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt)

1.4. Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der Distanzregeln und unter Einhaltung der Maskenpflicht

1.5. Rückverfolgbarkeit von Kontakten. Protokollierung von Personendaten zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten.

1.6. Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten

1.7. Information der Tennisspieler und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen

 
Die Kantone können zusätzliche und strengere Regelungen erlassen, die den Spielbetrieb und Veranstaltungen betreffen können. Es ist daher unerlässlich, dass die Clubs und Center stets auf dem Laufenden sind, welche kantonalen Richtlinien bei ihnen gelten.
 
1.1. Covid-19-Beauftragter

Joachim Salokat, Rosenaustrasse 12, 9443 Widnau

joachim.salokat@tc-diepoldsau.ch

078 741 75 21

 

1.2 Hygienevorschriften

Händehygiene

  • Alle Personen im Club waschen oder desinfizieren regelmässig die Hände.
  • Auf das traditionelle «Shake-Hands» ist weiterhin zu verzichten.
 

1.3 Social Distancing

Abstand

  • Der Abstand von 1,5 Meter muss gewährleistet sein.
  • Spielerbänke oder -stühle müssen in einem Mindestabstand von 1,5 Metern platziert werden.
  • Auch in den Garderoben und den Duschen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sein. Es halten sich gleichzeitig nur 2 Personen in den Garderoben auf.
 
1.4 Nutzung der Anlage

Anlage und Plätze

  • Die gesamte Infrastruktur ist geöffnet

 

Verpflegung

  • Die Küche und der Grill dürfen verwendet werden. Auch gemeinsames Essen ist erlaubt.

 

Maskenpflicht

  • In allen Innenräumen und Aussenbereichen der Anlage die Gesichtsmaske getragen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
 
1.5 Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing)
  • Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass nahe Kontakte entstehen, müssen die Kontaktdaten aller auf der Anlage anwesenden Personen erhoben werden und auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing einfacher zu gestalten, werden grundsätzlich Präsenzlisten geführt.Kontaktpersonen der infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden.
  • Die Online-Platzreservation über GotCourts ist zwingend.
 
1.6 Personen mit Krankheitssymptomen
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen. Sie begeben sich in Isolation, rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Allfällige Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.
 
1.7 Informationspflicht
  • Die Anpassung resp. die Umsetzung der Schutzmassnahmen wurde allen Mitgliedern am 28.06.2021 per Newsletter mitgeteilt.
  • Das BAG-Plakat «So schützen wir uns» ist aufgehängt.
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